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K&R 2016, 67
BVerwG 
Anforderungen an eindeutige Trennung von Programmhinweisen und Werbeblöcken im TV (Urteil vom 14.10.2015, 6 C 17.14)

Den Erfordernissen der Erkennbarkeit der Werbung als solcher (§ 7 Abs. 3 S. 1 RStV) und ihrer eindeutigen Absetzung (Trennung) vom Programm (§ 7 Abs. 3 S. 3 RStV) kommt jeweils eine eigenständige inhaltliche Bedeutung zu.

BVerwG, K&R 2016, 67-70 (Urteil vom 14.10.2015, 6 C 17.14)

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