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K&R 2025, 664
KG Berlin 
664Keine Verpflichtung aus DSA zur Einhaltung eines vorgegebenen Meldewegs (Beschluss vom 25.08.2025, 10 W 70/25)

Online-Plattformen sind nach dem DSA verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, sodass Nutzer ihnen das Vorhandensein von Einzelinformationen in ihren Diensten melden können, die der betreffende Nutzer als rechtswidrigen Inhalt ansieht. Ein Zwang der Nutzer, dieses Meldevefahren zu nutzen, ist damit nicht verbunden. (Leitsatz der Redaktion)

KG Berlin, K&R 2025, 664 (Beschluss vom 25.08.2025, 10 W 70/25)

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