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EWS 2017, 266
Hennecke 
Zur Bindungswirkung der Entsendebescheinigung: Auch das Geschäftsmodell des ausländischen Arbeitgebers wird bescheinigt

Die “Entsendebescheinigung” nach EU-Recht ist Bedingung dafür, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen frei funktionieren kann. Die Bescheinigung attestiert für Auftraggeber und Behörden im Inland den sozialversicherungsrechtlichen Status von Personen, die vom Ausland her zu Arbeitsleistungen entsandt werden. Die Bescheinigung hat für alle inländischen Behörden und Gerichte absolute Bindungswirkung. …

Hennecke, EWS 2017, 266-269

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