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EWS 2024, 214
EuGH 
Wird eine wegen Wettbewerbsverstoßes verhängte Geldbuße durch Unionsurteil ex tunc herabgesetzt, muss die Kommission Zinsen auf den rechtsgrundlos vereinnahmten Betrag zahlen – “Deutsche Telekom” (Urteil vom 11.06.2024, C-221/22)

Die Pflicht, rechtsgrundlos vereinnahmte Geldbeträge zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten, gilt nicht nur für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, sondern auch für die Behörden der Mitgliedstaaten (Rn. 54)

EuGH, EWS 2024, 214-220 (Urteil vom 11.06.2024, C-221/22)

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