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EWS 2022, 99
EuGH 
Vorrang des Unionsrechts: Mitgliedstaatliche Gerichte sind verpflichtet, nationale – auch bestandskräftige – Regelungen unangewendet zu lassen, die dem Unionsrecht in seiner Auslegung durch den EuGH zuwiderlaufen – entschädigungsloser Entzug von Nießbrauchsrechten – “Grossmania” (Urteil vom 10.03.2022, C-177/20)

Das Unionsrecht, insbesondere Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 267 AEUV, ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das mit einer Klage gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein Antrag auf Wiedereintragung von Nießbrauchsrechten abgelehnt wird, die kraft Gesetzes erloschen und aufgrund einer mit Art. 63 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsurteil unvereinbaren nationalen Regelung im Grundbuch gelöscht worden sind, …

EuGH, EWS 2022, 99-100 (Urteil vom 10.03.2022, C-177/20)

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