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EWS 2023, 111
EuG 
Transeuropäische Energieinfrastruktur: Die VO 2020/389 ist nicht nichtig, wenn eine Stromverbindungsleitung nicht in die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgenommen wurde, weil der Mitgliedstaat die Genehmigung versagt hat – “Aquind” (Urteil vom 08.02.2023, T-295/20)

EuG (2. Kammer), Urteil vom 8.2.2023, Rs. T-295/20; Aquind LtdAquind SASAquind Energy Sàrl gegen Europäische Kommission - - ECLI:EU:T:2023:52

EuG, EWS 2023, 111-112 (Urteil vom 08.02.2023, T-295/20)

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