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EWS 2022, 319
EuGH 
Staatliche Beihilfen: Ausgleichsleistungen an sardische Flughäfen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen – Kein Nachweis eines Vorteils für Luftverkehrsunternehmen aufgrund ihrer Verträge mit Flughafenbetreibern – “Volotea und easyJet” (Urteil vom 17.11.2022, C-331/20)

Die Kommission hätte den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers anwenden müssen und nicht einen Vorteil auf der Grundlage rechtlicher und tatsächlicher Erwägungen bejahen dürfen, die eine solche Beurteilung nicht tragen (Rn. 158)

EuGH, EWS 2022, 319-320 (Urteil vom 17.11.2022, C-331/20)

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