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EWS 2021, 222
EuG 
Staatliche Beihilfen an Luftfahrtunternehmen in Schwierigkeiten: Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppe – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Begründungsmangel – “TAP Air Portugal” (Urteil vom 19.05.2021, T-465/20)

Der Beschluss C(2020) 3989 final der Kommission vom 10. 6. 2020 über die staatliche Beihilfe SA.57369 (2020/N) – COVID-19 – Portugal – Beihilfe für TAP wird für nichtig erklärt.

EuG, EWS 2021, 222-223 (Urteil vom 19.05.2021, T-465/20)

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