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EWS 2021, 298
EuG 
Fusionskontrolle: Vereinbarkeit des Erwerbs von Vermögenswerten der Air-Berlin-Gruppe durch easyJet und Lufthansa mit dem Binnenmarkt – “LOT” (Urteil vom 20.10.2021, T-240/18)

Es ist nicht nachgewiesen, dass das Air Berlin im Rahmen der Rettungsbeihilfe gewährte Darlehen zu den von Lufthansa bzw. easyJet im Rahmen des Zusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten gehörte (Rn. 135) – Die Beihilfe war nicht geeignet, die Beurteilung des Zusammenschlusses durch die Kommission zu beeinflussen (Rn. 136)

EuG, EWS 2021, 298-299 (Urteil vom 20.10.2021, T-240/18)

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