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EWS 2024, 163
EuGH 
Europäische Ermittlungsanordnung: Die Übermittlung von Beweismitteln, die ein anderer Mitgliedstaat durch Infiltration eines Dienstes für verschlüsselte Telekommunikation erlangt hat, muss alle Voraussetzungen erfüllen, die nach dem Recht des Anordnungsstaats für die Übermittlung – nicht: Erhebung – bei innerstaatlichen Sachverhalten vorgesehen sind – “EncroChat” (Urteil vom 30.04.2024, C-670/22)

Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. 4. 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

EuGH, EWS 2024, 163-165 (Urteil vom 30.04.2024, C-670/22)

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