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EWS 2018, 330
EuG 
EURIBOR: Keine vertrauliche Behandlung des eine Zuwiderhandlung feststellenden Kartellbeschlusses im vorläufigen Rechtsschutz – kein fumus boni iuris – Unschuldsvermutung – Publikationsinteresse von Geschädigten und Öffentlichkeit (Beschluss vom 25.10.2018, T-419/18 R)

EuG , Beschluss des Präsidenten vom 25.10.2018 , Rs. T-419/18 R; Crédit agricole, Crédit agricole Corporate and Investment Bank gegen Europäische KommissionECLI:EU:T:2018:726

EuG, EWS 2018, 330-331 (Beschluss vom 25.10.2018, T-419/18 R)

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