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EWS 2020, 115
EuGH 
EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung: Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse dürfen auch bei Vorliegen sachlicher Gründe nicht zur Deckung eines ständigen Personalbedarfs genutzt werden – Vertretung bis zur Stellenausschreibung – “Ruiz” u. a. (Urteil vom 19.03.2020, C-103/18)

Dass der Arbeitnehmer der Begründung und/oder Verlängerung der Arbeitsverhältnisse zugestimmt hat, beseitigt nicht den missbräuchlichen Charakter des wiederholten Rückgriffs auf befristete Arbeitsverträge (Rn. 116)

EuGH, EWS 2020, 115-117 (Urteil vom 19.03.2020, C-103/18)

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