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EWS 2023, 34
EuGH 
Die Dienstleistungsfreiheit steht der Verpflichtung von Immobilienvermittlern nicht entgegen, Daten über Mietverträge an die Steuerverwaltung zu übermitteln und Quellensteuer einzubehalten – Die Pflicht zur Benennung eines ansässigen oder niedergelassenen Steuervertreters ist unverhältnismäßig – “Airbnb” (Urteil vom 22.12.2022, C-83/21)

Art. 56 AEUV ist wie folgt auszulegen:

EuGH, EWS 2023, 34-41 (Urteil vom 22.12.2022, C-83/21)

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