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EWS 2017, 219
EuGH 
Das Abkommen EU-Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten nicht vereinbar ([unbekannt] vom 26.07.2017)

Der Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Namen der Union ist auf Art. 16 Abs. 2 gemeinsam mit Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV zu stützen.

EuGH, EWS 2017, 219-221 ([unbekannt] vom 26.07.2017)

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