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EWS 2023, 331
EuGH 
Aufsicht des Herkunftsstaates über Dienste der Informationsgesellschaft – Ein anderer Mitgliedstaat darf einem Plattformanbieter keine generell-abstrakten Verpflichtungen in Bezug auf Kontrolle und Meldung rechtswidriger Inhalte im Internet auferlegen – “Google, Meta, Tik Tok” (Urteil vom 09.11.2023, C-376/22)

Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. 6. 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesell-332schaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt

EuGH, EWS 2023, 331-336 (Urteil vom 09.11.2023, C-376/22)

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