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DSB 2022, 5
 
VG Köln: Abberufung eines Datenschutzbeauftragten auf Anordnung durch den BfDI unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 10.11.2021 (Az. 13 L 1707/21) entschieden, dass die Anordnung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit („BfDI“) zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten nicht zulässig ist.

DSB 2022, 5

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