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DSB 2024, 90
 
Ungarische Datenschutzbehörde: Fehlende Information über die Umsetzung eines Löschbegehrens führt zu einem Bußgeld

In dem Verfahren, welches dem Bußgeld zugrunde lag, war zwar der Verantwortliche dem Löschbegehren einer Betroffenen nachgekommen. Jedoch hatte er es unterlassen, diese hierüber fristgerecht zu informieren. Die Betroffene beschwerte sich sodann bei der polnischen Aufsichtsbehörde, welche den Fall an die zuständige ungarische Aufsicht weiterleitete. Diese befand, dass der Verantwortliche durch die unterlassene Mitteilung gegen Art. …

DSB 2024, 90

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