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DSB 2021, 72
 
EuGH könnte sich zum Schadensersatzanspruch äußern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.01.2021 (Az. 1 BvR 2853/19) ein Urteil des Amtsgerichts Goslar (Urt. v. 27.09.2019 – 28 C 7/19) aufgehoben. In dem fraglichen Urteil hatte das AG wegen mangelnder Erheblichkeit des Schadens entschieden, dass einem Kläger kein immaterieller Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO aus einer (einmalig) unzulässig zugestellten Werbe-E-Mail zustehe. …

DSB 2021, 72

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