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DSB 2021, 35
 
BGH: Keine Pflicht zur Herausgabe von IP-Adressen durch YouTube

Mit Urteil vom 10.12.2020 hat der BGH (BGH, Urt. v. 10.12.2020, Az. I ZR 153/17) entschieden, dass YouTube im Falle von illegal auf die Plattform hochgeladenen Videos nicht dazu verpflichtet ist, die IP-Adresse des Account-Inhabers herauszugeben. Das Urteil folgt der Entscheidung des EuGH (EuGH, Urt. v. 09.07.2020, Az. C-264/19), wonach der Auskunftsanspruch von Geschädigten lediglich auf die Herausgabe der Postadresse beschränkt ist (die auf der Plattform allerdings nicht angegeben werden muss).…

DSB 2021, 35

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