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DSB 2021, 288
 
AG Pfaffenhofen: 300 EUR Schadensersatz für unverlangte E-Mail und weitere DSGVO-Verstöße

Mit Urteil vom 9.9.2021 (Az. 2 C 133/21) hat das Amtsgericht (AG) Pfaffenhofen einem Betroffenen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 300 EUR wegen mehreren Verstößen gegen die DSGVO zugesprochen. Dem Urteil zugrunde lag der Versand einer werblichen E-Mail an den Kläger. Das AG ging hier von Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1, 14 und 15 DSGVO aus.

DSB 2021, 288

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