R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
CNL 2023, 9
 

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II: Weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SGDII) will die Bundesregierung die Sanktionsdurchsetzung strukturell neu aufstellen und Sanktionen noch effektiver umsetzen. Zugleich sollen weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht werden. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das SDG II am 28. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das SDG II folgt dem SDG I vom 28. Mai 2022.

Abbildung 11

Will Deutschland vom Ruf als Geldwäsche-Paradies befreien: Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Bereits seit Ende Mai 2022 ist das SDG I in Kraft. Damit sollten kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere wurden sanktionsspezifische Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse eingeführt. Mit dem SGD II sollen nun strukturelle Verbesserungen bei der operativen Umsetzung von Sanktionen sowie auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht werden. Dazu sieht das SGD II folgende Maßnahmen vor:

- In einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden die Vermögensermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen von den Ländern auf den Bund übertragen. Über sie soll die Sanktionsdurchsetzung insgesamt in Deutschland koordiniert werden.

- Mit einem Register für sanktionierte Personen und deren Vermögenswerte sollen die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise die wirtschaftlich Berechtigten besser nachvollzogen werden.

- Basisdaten aus den Grundbüchern zu Eigentümern, Flurstück und Grundbuchblatt sollen künftig in das Transparenzregister aufgenommen und den dort verzeichneten Vereinigungen zugeordnet werden.

- Eine zentrale Hinweisannahmestelle soll etabliert werden.

- Listungen der Vereinten Nationen (auf einen vorläufigen Zeitraum von bis zu fünf Tagen begrenzt) sollen automatisch im Inland für anwendbar erklärt werden, um zeitliche Lücken in der Anwendbarkeit zu verhindern.

- Barzahlungen beim Immobilienerwerb werden verboten, um Geldwäscherisiken im Immobiliensektor zu minimieren.

Im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen in Deutschland vorgestellt. „Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben“, hatte Lindner gefordert und aus seiner Sicht „Mut zum großen Wurf“ bewiesen: „Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten.“

chk

Abbildung 12

 
stats