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CNL 2023, 3
 

Kampf gegen Geldwäsche: „Noch nicht am Ziel“

In Sachen Geldwäschebekämpfung steht Deutschland nach wie vor nicht gut da. Die Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force (FATF) hatte 2022 konstatiert, was bereits auf der Hand lag: Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), räumte kurz vor dem Jahreswechsel in Sachen Geldwäsche ein: „Wir sind noch lange nicht am Ziel.“ Sie fordert auch von den verpflichteten Unternehmen „umfassende Anstrengungen“ und die Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU). Doch die wiederum scheint überfordert, wie auch der Rücktritt des FIU-Chefs Mitte Dezember 2022 nahelegte.

Abbildung 4

Geldwäsche bekämpfen: Darin muss Deutschland besser werden.

BaFin-Exekutivdirektorin Rodolphe will die beaufsichtigten Unternehmen offenbar auf steigende Anforderungen bei der Geldwäscheprävention einstimmen. Denn, so räumte Rodolphe kürzlich ein, Deutschland ist hier „noch lange nicht am Ziel“. Die BaFin habe ihre Kapazitäten auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung darum bereits deutlich ausgeweitet: „Insgesamt engagieren sich nun rund 150 Kolleginnen und Kollegen in zwölf Referaten in der Geldwäschepräventionsaufsicht.“ Das bleibe nicht ohne spürbare Folgen für die beaufsichtigten Unternehmen, mit denen Rodolphe „das Ziel“ erreichen will: „Gemeinsam wollen wir dazu beitragen, dass das Finanzsystem nicht für Geldwäsche missbraucht wird.“

Unter anderem nannte sie die Auslagerung der Prävention auf Dienstleister, die auch die Funktion des Geldwäschebeauftragten betreffen könne. Dank des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) könne die BaFin mittlerweile auch direkt in den Auslagerungsunternehmen prüfen. „Das haben wir schon getan und wir werden es weiterhin tun“, sagte Rodolphe. In der Auslagerung vermutet sie offenbar einen Grund für eine oft weniger schlagkräftige Präventionsarbeit. Gerade die Position des Geldwäschebeauftragten sieht die BaFin-Exekutivdirektorin als wichtigen Pfeiler in den verpflichteten Unternehmen selbst. Sie riet dazu, dass Unternehmen ihren Geldwäschebeauftragten-Nachwuchs möglichst selbst ausbilden und frühzeitig einen zweiten stellvertretenden Geldwäschebeauftragten einsetzen sollten.

Die Präventionssysteme der beaufsichtigten Unternehmen müssten zudem Schritt halten mit der Geschäftsentwicklung und zum Risikoappetit passen, mahnte sie an. Investitionen und Innovation auf dem Gebiet der Geldwäscheprävention sollten sich in den Unternehmen angemessen weiterentwickeln.

Rodolphe stellte außerdem erhebliche Veränderungen im europäischen Kontext in Aussicht: „Mit der bevorstehenden Errichtung der Anti Money Laundering Authority (AMLA), der europäischen Geldwäschepräventionsbehörde, und dem hiermit in Verbindung stehenden europäischen Regulierungspaket wird in ganz Europa die Geldwäscheaufsicht weiter vereinheitlicht und einige Regeln werden strenger.“ So werde die bereits bestehende deutsche Kryptowertetransferverordnung künftig durch die europäische Geldtransferverordnung ersetzt werden, die um den Anwendungsbereich des Transfers von Kryptowerten erweitert werden soll. Für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sollen die Regeln weiter verschärft werden. Dies soll im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung geschehen. Voraussichtlich werde die Verordnung die Erhebung von weiteren Daten zum wirtschaftlich Berechtigten verlangen.

Für die verpflichteten Unternehmen könne dies eine Herausforderung darstellen.

Am Ende gehe es darum, dass die Verpflichteten durch ihre Präventionssysteme dazu beitragen sollen, das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verhindern. „Sobald sie eine verdächtige Transaktion festgestellt haben, sind sie verpflichtet, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die FIU abzugeben“, brachte Rodolphe einen weiteren Player der gemeinsamen Geldwäschebekämpfung ins Spiel. Die FIU analysiere die Verdachtsmeldungen und melde ihrerseits die verdächtigen Fälle an die Strafverfolgungsbehörden.

Genau diese Zusammenarbeit von Privatsektor und Behörden zur Geldwäschebekämpfung scheitert aber häufig auf Seiten der Behörden. Der Rücktritt des FIU-Chefs Christof Schulte warf erneut ein Schlaglicht auf den Zustand der Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls. „Aus persönlichen Gründen“ habe der FIU-Chef um Entbindung von seiner Funktion gebeten, lautete die offizielle Rücktrittsbegründung, mit der Schulte sein Amt mit Wirkung zum 15. Dezember 2022 niederlegte. Schulte hinterlässt mehr als 100.000 unbearbeitete Geldwäscheverdachtsmeldungen. Sein Rücktritt sei darum „längst überfällig“ gewesen, werden verschiedene Brancheninsider in Medienberichten zitiert.

chk

 
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