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CB 2017, 363
Scharn/Teicke 
Die Begutachtung der Selbstreinigung im neuen Wettbewerbsregister

Am 29.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Schwerwiegende Rechtsverstöße, die Gründe zum Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren darstellen, sollen zukünftig beim Bundeskartellamt registriert werden. Die Idee eines Korruptionsregisters ist nicht neu: Seit einiger Zeit gibt es in mehreren Bundesländern entsprechende “Schwarze Listen”, …

Scharn/Teicke, CB 2017, 363-367

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