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CB 2017, I
Wiedmann 

Deutsche Konzerne im Strudel der Gupta-Leaks in Südafrika

Korruption in Afrika kann fatale Folgen in Deutschland haben

Immer mehr deutsche Konzerne geraten in den Strudel der Ermittlungen rund um die sog. Gupta Leaks-Affäre. Viele Firmen haben wohl in Südafrika irreguläre Zahlungen an die Gupta-Familie getätigt, um an lukrative staatliche Aufträge der Regierung unter Präsident Jacob Zuma zu gelangen. Der lange Schatten der Affäre wird auch vor der deutschen Justiz nicht haltmachen. Interne Ermittlungen sind dringend anzuraten, um nicht von der Staatsanwaltschaft bei einem Dawn Raid überrascht zu werden.

Den Auftakt der Affäre bildeten die Untersuchungen von Thuli Madonsela. Sie war von Präsident Zuma 2009 als unabhängiger Public Protector (Ombudsfrau) berufen worden, um mögliches Fehlverhalten von Regierungsmitgliedern oder Behörden zu untersuchen und aufzuzeigen. Im Laufe ihrer bis 2016 dauernden Amtszeit deckte sie verschiedene Skandale auf. Darunter der später vom Verfassungsgericht bestätigte Vorwurf, dass Präsident Jacob Zuma bei der Luxussanierung seiner Privatresidenz zu Unrecht von Steuergeldern profitiert habe.

Kurz vor ihrem Ausscheiden veröffentlichte sie im Oktober 2016 den “State of Capture” Bericht – “den Staat zur Beute machen”. Dort dokumentiert sie, wie systematisch die Gupta-Familie, eine der reichsten Familien des Landes, unter Mithilfe von Präsident Zuma die Politik und Institutionen des Landes unterwanderte. Unter anderem fokussierte der Bericht darauf, inwieweit die Gupta Familie Einfluss auf die Ernennung von Ministern und Managementmitgliedern staatlicher Unternehmen nahm, bzw. es zu Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie Lizenzen und Finanzierungen kam.

Mehrere staatliche Firmen, die angeblich unter dem Einfluss der Gupta Familie stehen, sind schon in den Medien genannt worden. Die gegenseitigen Verstrickungen zwischen den Familien Gupta und Zuma haben mittlerweile schon den Begriff des Schattenstaates geprägt, der unabhängig von den demokratisch legitimierten Institutionen fungiert.

Die Untiefen dieser intransparenten und informellen Verflechtungen werden durch das “amaBhungane Centre” für investigativen Journalismus immer tiefer ausgeleuchtet. Die internationale Dimension des Skandals weitet sich aus. Immer mehr weltweit tätige Firmen werden bezichtigt, sich unter direkter oder indirekter Einbindung der Gupta Familie über Kickback-Zahlungen Zugang zu Staatsaufträgen in Südafrika erschlichen zu haben.

Was ist zu tun? Eine umgehende Überprüfung der Geschäftsbeziehungen der lokalen Tochtergesellschaft zu Firmen im Dunstkreis der Familie Gupta ist dringend anzuraten. Stellt sich heraus, dass es Beziehungen gegeben hat, sollte die Prüfung auf eine umfassende interne Untersuchung ausgedehnt werden.

Kann man sich aus der Perspektive einer Konzernholding darauf verlassen, dass das Problem auf die lokale südafrikanische Gesellschaft beschränken lässt? Eindeutig nein! Denn mehr und mehr Staaten sind schon dazu übergegangen, eigene Institutionen zu schaffen, um Korruption und Bestechung weltweit zu verfolgen, etwa das Department of Justice (DOJ) in den USA oder das Serious Fraud Office (SFO) im Vereinigten Königreich. Diese Behörden ermitteln extraterritoriale Vorfälle, wenn es einen Anknüpfungspunkt zum eigenen Rechtssystem gibt. Es genügt, dass einer der beteiligten Manager die Staatsbürgerschaft eines der beiden Länder hat, die Transaktion, bzw. die Kickbacks in US-Dollar oder GBP abgerechnet wurden, oder eine Kommunikation über einen in einem der Länder gelegenen Server lief.

Informiert werden die genannten Behörden im Zweifel von der Konkurrenz, die ihre eigenen Vorstellungen eines “fairen” Wettbewerbs etablieren wollen.

Gefahr droht von drei Seiten: Verfolgung in Südafrika, Untersuchungen durch das DoJ oder das SFO, und im Zweifel interessiert sich auch noch der lokale Staatsanwalt, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass das unternehmensinterne Compliance Management System eher dem “Window Dressing” dient, die handelnden Akteure im Vertrieb sich davon bei ihrer Akquise aber nicht beeindrucken lassen. Anknüpfungspunkte können sich auch dadurch ergeben, dass Provisionszahlungen im Ausland im Inland als Betriebsausgaben deklariert werden. Seit langem sind die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden angewiesen, sich gegenseitig über Verdachtsmomente zu informieren.

Die anderen “Leak”-Affären haben gezeigt, dass deutsche Unternehmen auf keinen Fall abwarten sollten, in der Hoffnung nicht benannt zu werden. Vielmehr ist schnellstmöglich über interne Ermittlungen aufzuklären, ob die Dependancen in Südafrika in rechtliche Unregelmäßigkeiten verwickelt sind. Nur so sind Vorstände und Geschäftsführungen in der Lage, bei der Aufklärung das Heft des Handelnden in der Hand zu behalten.

Autor

Abbildung 1

Michael Wiedmann, RA, ist Of Counsel bei Norton Rose Fulbright in Frankfurt und leitet die Compliance-Praxis am Standort. Er berät internationale Unternehmen bei allen Fragen der Compliance und Corporate Governance. Norton Rose Fulbright ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Untersuchungen und beschäftigt u. a. auch über 240 Rechtsanwälte in Südafrika.

 
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