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CB 2018, 37
Wünsche 
CB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 681/16

Der durch den Arbeitnehmer eingeräumte Umfang des Arbeitszeitbetrugs bedurfte vor der Kündigung einer Abmahnung. Der vom Arbeitgeber durch die Einrichtung eines sog. Keyloggers auf dem dienstlich genutzten PC des Arbeitnehmers festgestellte Umfang der Privatnutzung hätte eine außerordentliche Kündigung möglicherweise gerechtfertigt, allerdings ließ das BAG wie die Vorinstanzen die Verwertung der so gewonnenen Daten im Kündigungsschutzprozess nicht zu.…

Wünsche, CB 2018, 37-38

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