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CB 2019, 38
Lang 
CB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 23.08.2018, 2 AZR 133/18

Bei einer Videoüberwachung von Beschäftigten sind die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Allerdings führt nicht jeder Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu einem Beweisverwertungsverbot in Kündigungsschutzprozessen. Diese gefestigte Rechtsprechung hat das BAG insofern konkretisiert, als im Rahmen einer offenen Videoüberwachung rechtmäßig angefertigte Aufzeichnungen durch „bloßen Zeitablauf“ nicht unverhältnismäßig werden, …

Lang, CB 2019, 38-39

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