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Böhmermann, Künast, Rezo (2023), S. V, VI 
Vorwort 
Tobias Gostomzyk, Uwe Jürgens 

V Vorwort

Das Fallbuch trägt den Titel „Böhmermann, Künast, Rezo“. Grundidee ist, dass Fälle aus dem Medien- und Internetrecht besprochen werden, die in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wurden – also nicht allein in Fachkreisen.

Um nur drei Beispiele zu nennen: Das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann wurde zum Politikum, der Satiriker sah sich von der Bundesregierung im Stich gelassen und legte zeitweilig eine Fernsehpause ein. Rechtlich umstritten war, wie weit die Kunstfreiheit reichen kann. Gegen die EU-Urheberrechtsreform wurde in Deutschland sogar demonstriert, es wurde eine Zensur des freien Internets besorgt. Befürchtet wurde vor allem, dass zur Umsetzung erforderliche Technologiefilter Kommunikations- und Medienfreiheiten unverhältnismäßig einschränken. Das sog. Ibizia-Video führte in Österreich zum Rücktritt des damaligen Vize-Kanzlers Heinz-Christian Strache. Rechtlich stellte sich die Frage, ob die heimlich hergestellte Aufzeichnung angefertigt und verwertet werden durfte.

Das Fallverständnis des Buches ist weit: Es handelt sich teils um gerichtliche Auseinandersetzungen, teils um Gesetzgebungsverfahren, teils um Vorgänge, die zu einem Rechtskonflikt hätten führen können, aber – wo keine Kläger:in, da keine Richter:in – nicht führten.

Eine weitere Besonderheit dieses Buchs ist, dass die Aufbereitung der Fälle in einer Kombination aus journalistischer Darstellung und juristischer Falllösung erfolgt. Mehr noch: Bei dieser Publikation arbeiteten junge Master-Studierende der TU Dortmund und ausgewiesene Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen zusammen. Von den Master-Studierenden stammt eine journalistische Darstellung, von den Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen eine rechtliche Einordung des Falls.

Die journalistische Darstellung stellt die Entwicklung des konkreten Falls dar, zusammen mit einem – mitunter auch über den Fall hinausgehenden – Interview. Das Interview wurde möglichst mit jemandem geführt, der an dem Fall unmittelbar beteiligt war. Das gelang häufig, aber leider nicht immer. Wenn die/der Interviewte nicht unmittelbar beteiligt war, weist er/sie einschlägige Expertise auf, eine fundierte Einschätzung geben zu können. Häufig sind die Interview-Partner:innen selbst in der Öffentlichkeit bekannt. Zu beachten ist, dass die Interviews zeitgebunden sind. Sie stammen überwiegend aus dem Jahr 2020 und sind als Momentaufnahmen zu einem juristischen Geschehen zu sehen, bei dem im Nachhinein weitere Entwicklungen erfolgt sein können. Die journalistischen Darstellungen wurden dagegen bis Mai 2023 aktualisiert, die juristischen Falllösungen teilweise auch.

VI Die juristischen Lösungen zu den Fällen sollen vor allem Jura-Studierenden, Referendar:innen und Berufseinsteiger:innen dazu dienen, sich schrittweise in das Medien- und Internetrecht einzuarbeiten. Dabei wurden die durchaus unterschiedlichen, von den Autor:innen gewählten Darstellungsformen, Zuschnitte und Betonungen der rechtlichen Würdigungen bewusst als Ausdruck deren Individualität belassen. Der Blick auf ein so abwägungsreiches Recht wie das Internet- und Medienrecht wird häufig von persönlich wie auch professionell geprägten Wertvorstellungen mitgeprägt. Diese sollen hier in ihrer Vielfalt zu Tage treten.

Unterstützt wurde das Werk dankenswerterweise durch einen Druckkosten-Zuschuss der Rudolf Augstein-Stiftung, Hamburg.

Danken für redaktionelle Unterstützung möchten wir Hanna Püschel, Niklas Kastor, Victor Meckenstock und Mario Mosbacher.

Besonderer Dank gilt auch dem Leiter des Buchverlags Recht und Wirtschaft in der dfv Mediengruppe Patrick Orth für seine große Geduld bei diesem Buchprojekt mit sehr vielen Beteiligten. Zu danken haben wir auch Nadine Grüttner für das sorgfältige Lektorat.

Dortmund/Hamburg im Juni 2023

 
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