Seite XI Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Der technische Fortschritt als rechtliche Herausforderung
A. Recht im Kontext automatisierter und autonomer Kraftfahrzeuge
II. Die StVG-Novellen als Reaktion auf den technischen Fortschritt
III. Gegenstand und Gang der Untersuchung
B. Technische Grundlagen automatisierter Fahrsysteme
1. Anforderungen bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
2. Anforderungen bei Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
Teil 2: Von der technischen Klassifizierung zur gesetzlichen Definition
I. Klassifizierung im nationalen Diskurs
1. Die Entwicklung einer Klassifizierung in Deutschland
a) Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen
b) „Runder Tisch Automatisiertes Fahren“
c) Juristischer Diskurs und Veröffentlichungen von Interessenverbänden
2. Hauptkriterien zur Differenzierung der Automatisierungsstufen
3. Angabe des Automatisierungsgrades
4. Erläuterung der Stufen auf Grundlage der BASt-Klassifikation
6. Differenzierung zwischen den Begriffen „automatisiert“ und „autonom“
7. Zur Einordung von sogenannten „Assistenzsystemen“
a) Warnungen und Informationen
b) Regeleingriffe durch ABS, ESP und ASR
II. Gesetzliche Definition der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion
1. Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
b) Beachtung der Verkehrsvorschriften
2. Bewertung vor dem Hintergrund der technischen Klassifizierung
a) Konzentration auf höhere Automatisierungsstufen
aa) Anwendungsbereich der Neuregelung
(1) Systeme bis Stufe 2 nicht erfasst
(2) Automatisierte Systeme der BASt-Stufen 3 und4
b) Keine Differenzierung zwischen Hoch- und Vollautomatisierung
aa) Praxistauglichkeit der Definition
bb) Trennung von Tatbestands- und Rechtsfolgenseite
III. Gesetzliche Definition der autonomen Fahrfunktion
1. Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
a) Selbstständige Erfüllung der Fahraufgabe gemäß § 1d Abs. 1 Nr. 1 StVG
b) Technische Ausrüstung gemäß § 1e Abs. 2 StVG
aa) Selbstständige Fahrzeugführung
bb) Unfallvermeidung und Risikominimierung
cc) Kommunikation mit Technischer Aufsicht
2. Weitere Begriffsbestimmungen
a) Festgelegter Betriebsbereich
3. Einordnung der gesetzlichen Definition
B. Rechtsvergleichende Betrachtung: Vereinigte Staaten von Amerika
I. Klassifizierungen aus dem US-amerikanischen Raum
b) Erläuterung der einzelnen Stufen
bb) Level 1 – Function-specific Automation
cc) Level 2 – Combined Function Automation
dd) Level 3 – Limited Self-Driving Automation
ee) Level 4 – Full Self-Driving Automation
c) Vergleich mit der deutschen Einteilung
2. Klassifizierung der SAE International
a) Einordnung der SAE International
aa) Level 0: No Driving Automation
bb) Level 1: Driver Assistance
cc) Level 2: Partial Driving Automation
dd) Level 3: Conditional Driving Automation
ee) Level 4: High Driving Automation
c) Vergleich mit der deutschen Einteilung
3. Entscheidung für den SAE Standard J3016
bb) Vergleich mit der deutschen Definition
(4) Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
(a) Weitere Anforderungen außerhalb der Definition
(b) Trennung von Tatbestands- und Rechtsfolgenseite
b) California Code of Regulations
aa) Einordnung in den regulatorischen Kontext
cc) Vergleich mit der deutschen Definition
(4) Verweis auf den SAE Standard J3016
(5) Weitergehende Begriffsbestimmungen
a) Grundlagen zur Executive Order
aa) Präsidiale Executive Orders
bb) Executive Orders der Gouverneure
b) Executive Order vom 25. August 2015
aa) Einordnung in den regulatorischen Kontext
c) Executive Order vom 1. März 2018
aa) Einordnung in den regulatorischen Kontext
cc) Vergleich mit den deutschen Definitionen
(3) Verweis auf den SAE Standard J3016
(4) Trennung von System und Fahrzeug
(5) Weitergehende Begriffsbestimmungen
d) Ergänzung der Arizona Revised Statutes im März 2021
aa) Übernahme der zentralen Definitionen
dd) Vergleich mit der deutschen Definition
a) Einordnung in den regulatorischen Kontext
c) Vergleich mit den deutschen Definitionen
cc) Trennung von System und Fahrzeug
dd) Systematischer Unterschied
III. Die Definition des automatisierten Fahrzeugs – eine Herausforderung
b) Stringente Entwicklung zur Definition
c) Unterschiede und Annährung mit StVG Novelle 2021
Teil 3: Zulässigkeit und Genehmigung als Kernpunkte der Regulierung
A. Nationales Verhaltensrecht im Kontext automatisierter und autonomer Fahrfunktionen
I. Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
2. Zulässigkeitsvoraussetzungen
a) Bestimmungsgemäße Verwendung
(2) Ausgestaltung der Systembeschreibung
(3) Rechtsfolge einer bestimmungswidrigen Verwendung
b) Erfüllung der Definitionsvorgaben als zwingende Voraussetzung
c) An die Fahrzeugführung gerichtete Verkehrsvorschriften
bb) Bewertung und Auslegung der Norm
d) Vorgegebener Anwendungsbereich
aa) Generelle Anwendbarkeit der Vorschriften der StVO auf automatisierte Fahrsysteme
cc) Geschwindigkeit und Abstand
ee) Weisungen der Polizei und Signale von Einsatzfahrzeugen
4. Die Abwendungsbefugnis des Fahrers als zentraler Aspekt
a) Haftungsrechtliche Implikationen
aa) Aufforderung durch das System
e) Umfang der Wahrnehmungsbereitschaft
II. Betrieb autonomer Kraftfahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen
2. Zulässigkeitsvoraussetzungen
a) Erfüllung der Definitionsvorgaben
b) Verhaltensrechtliche Anforderungen an die technische Ausrüstung
aa) An die Fahrzeugführung gerichtete Verkehrsvorschriften
bb) System der Unfallvermeidung
cc) Überführen in den risikominimalen Zustand
c) Ausschließlicher Einsatz im festgelegten Betriebsbereich
d) Betriebserlaubnis und Zulassung
3. Besondere Pflichten der Beteiligten
a) Haftungsrechtliche Implikationen
b) Besondere Sorgfaltspflichten des Halters
aa) Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Funktionsbereitschaft
bb) Vorkehrungen zur Einhaltung sonstiger Verkehrsvorschriften
cc) Verantwortung für die Technische Aufsicht
c) Vorgaben zur Technischen Aufsicht
aa) Verbindliche Wahrnehmung der Aufgaben der Technischen Aufsicht
bb) Anforderungen an die Technische Aufsicht nach § 14 AFGBV
cc) Nachweis der Verkehrs- und Cybersicherheit
B. Zulassung und Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit automatisierter oder autonomer Fahrfunktion
I. Einführung in das Zulassungsrecht
II. Nationaler Rechtsrahmen für die Zulassung
2. Grundsatz der Verkehrsfreiheit
3. Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge
4. Genehmigungen nach der StVZO
a) Allgemeine Betriebserlaubnis
c) Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
III. Harmonisierung auf europäischer Ebene
1. Rechtlicher Rahmen bei Umsetzung der StVG-Novelle 2017
cc) Genehmigungsarten und Verfahren
b) EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
cc) Zuständige Behörde und benannte Technische Dienste
dd) Genehmigungen nach der EG-FGV
(a) Erfüllung der technischen Vorgaben
(b) Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ
(2) Kleinserien-Typgenehmigung
c) Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung
aa) Verweis in § 1a Abs. 3 Nr. 2 StVG
bb) Fehlende technische Vorgaben
2. Rahmenbedingungen bei Erarbeitung der StVG-Novelle 2021
bb) Geltungsbereich und Fahrzeugklassen
(2) Beteiligte im Genehmigungsverfahren
(3) Grundzüge des Verfahrens nach der Rahmenverordnung
(a) Überprüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen
(b) Übereinstimmung der Produktion
(c) Marktüberwachung und Online-Datenaustausch
b) Begriffliche Einordnung der Genehmigungsarten
c) Übergang von der Rahmenrichtlinie auf die Rahmenverordnung
IV. Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
a) Relevante Fahrzeugart und Fahrzeugklasse
b) Anwendungsbereich der Verordnung 2018/858
bb) Fahrzeuge mit spezieller Zweckbestimmung
d) Getrennte Genehmigung von Fahrzeug und System
aa) Harmonisierung und Maßgeblichkeit supranationalen Rechts
bb) Wortlaut des § 1a Abs. 3 StVG
cc) Auswertung der Gesetzesmaterialien
3. Das Völkerrecht als Quelle der Regulierung und Harmonisierung im Straßenverkehr
a) Völkerrechtliche Grundlagen
b) Überblick über die relevanten völkerrechtlichen Vertragswerke
aa) Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
(2) Überarbeitung des Vertragstextes als Reaktion auf den technischen Fortschritt
bb) Fahrzeugteileübereinkommen
c) Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
aa) Einordnung der UNECE innerhalb der Vereinten Nationen
bb) Aufbau und relevante Gremien der UNECE
4. UN-Regelungen als maßgebliche technische Vorschriften
a) Bezugnahme auf UN-Regelungen im europäischen Genehmigungsverfahren
aa) Fahrerassistenz-Lenkanlage
(1) Automatische Lenkfunktionen der Kategorien A, B1 und C
(2) Automatische Lenkfunktionen der Kategorien B2, D und E
bb) Keine Grundlage für Genehmigung von hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen
aa) Notwendigkeit einer speziellen UN-Regelung
bb) Entwicklung der UN-Regelung Nr. 157
ee) Anwendungsbereich und Funktionalität der ALKS
(2) Obere Geschwindigkeitsgrenze 60 km/h
(3) Obere Geschwindigkeitsgrenze 130 km/h
ff) Genehmigungsfähige Systeme
5. Verordnung 2019/2144 zur allgemeinen Sicherheit
b) Besondere Anforderungen für automatisierte Fahrzeuge
c) Einordung der Verordnung 2019/2144
V. Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
b) Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs
2. Nationale Betriebserlaubnis auf Grundlage der AFGBV
b) Technische Anforderungen der AFGBV
(2) Fahrzeugsteuerung und besondere Situationen
(3) Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten
bb) Test- und Validierungsmethoden
(1) Nachweis im Rahmen einer Testphase
(2) Bezugnahme auf UN-Regelungen
(3) Einbindung des Herstellers
3. EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
bb) Durchführungsverordnung 2022/1426
cc) Delegierte Verordnung 2022/2236
b) Regelungen der ADS-Verordnung
aa) Differenzierung nach Use Cases
bb) Bezugnahme auf UN-Regelungen
cc) Bediener für den Ferneingriff
c) Gleichstellung mit nationaler Betriebserlaubnis
4. Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs
c) Voraussetzungen für Genehmigungserteilung
5. Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen
b) Überarbeitung des Vertragstextes
Teil 4: Die Verflechtung von Verhaltens- und Zulassungsrecht als Herausforderung der Regulierung
B. Lösung durch verhaltensrechtliche Anforderungen im Rahmen der technischen Vorschriften
1. Trennungs- und Einheitstheorie
2. Verlagerung der Diskussion auf die technischen Vorschriften
3. Nationales Verhaltensrecht ohne genehmigungsrechtliche Relevanz
II. Verhaltensrechtliche Anforderungen in der UN-Regelung Nr. 157
1. Verhaltensrecht im Rahmen der UN-Regelung Nr. 157
b) Bezugnahme auf das nationale Straßenverkehrsrecht
c) Bezugnahme auf die „common practise“
d) Hauptverantwortung für die Fahrzeugsteuerung
2. Überprüfung im Genehmigungsverfahren
a) Entwicklung innerhalb der UNECE
b) Prüfverfahren im Rahmen der UN-Regelung Nr. 157
c) Herstellererklärung zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften
a) Entscheidung über Abwendungsbefugnis verbleibt bei nationalem Gesetzgeber
b) Vermeidung einer Rechtszersplitterung
c) Lösung in Deutschland für hoch- oder vollautomatisiertes Fahren
aa) Verknüpfung mit nationalen Verkehrsregeln
bb) Verknüpfung mit internationalen Vorschriften
III. Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion