XI Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- § 1 Einleitung
- § 2 Grundlagen des Influencer-Marketings
- A. Allgemeines
- B. Funktionsweise des Influencer-Marketings
- I. Ökonomische Modelle des Entscheidungsverhaltens
- II. Beeinflussung durch Influencer-Marketing
- III. Einflussnahme auf die konkrete Entscheidung
- IV. Interessenlagen
- V. Erkennbarkeit von Beeinflussungsversuchen
- 1. Persuasion Knowledge Model
- 2. Aktivierung des Persuasionswissens beim Influencer-Marketing
- 3. Rechtlicher Maßstab
- 4. Zwischenfazit
- C. Merkmale des Influencer-Marketings
- D. Instagram als Kommunikationskanal
- E. Thesen zu § 2
- § 3 Europarechtliche, unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen
- A. Europarechtliche Grundlagen
- B. Unionsrechtliche Vorgaben
- C. Verfassungsrechtliche Grundlagen
- D. Thesen zu § 3
- § 4 Medienrechtliche Beurteilung
- A. Allgemeines
- B. Begriff der Telemedien
- C. Anforderungen an Influencer
- I. Impressumspflichten
- 1. Schutzzweck der Impressumspflichten
- 2. § 18 MStV
- 3. § 5 Abs. 1 TMG
- 4. Umsetzung der Impressumspflicht auf Instagram
- II. Werbetrennung und Werbekennzeichnung
- 1. Allgemeines Trennungs- und Kennzeichnungsgebot
- a) § 22 Abs. 1 S. 1, 2 MStV
- b) § 6 Abs. 1 TMG
- aa) Unionsrechtliche Grundlagen
- bb) Kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 2 Nr. 5 TMG
- cc) Kennzeichnungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG
- dd) Identifizierbarkeit des Werbetreibenden nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TMG
- ee) Angebote zur Verkaufsförderung, Preisausschreiben und Gewinnspiele, § 6 Abs. 1 Nr. 3, 4 TMG
- c) Entbehrlichkeit der Kennzeichnung
- 2. Spezielle Vorgaben für rundfunkähnliche Telemedien
- 3. Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben auf Instagram
- a) Problematik der „Überkennzeichnung“
- b) Grundsätzliche Trennung zwischen wirtschaftlichem und privatem Profil
- c) Kennzeichnung des wirtschaftlichen Profils
- d) Weitergehende Erwägungen zur Kennzeichnung
- 1. Allgemeines Trennungs- und Kennzeichnungsgebot
- III. Besondere Schutzvorschriften des JMStV
- I. Impressumspflichten
- D. Anforderungen an Instagram
- I. Allgemeine Vorgaben von MStV und TMG
- II. Besondere Vorgaben des MStV und des TMG
- III. Vorgaben des JMStV
- IV. Ergebnis
- E. Thesen zu § 4
- § 5 Lauterkeitsrechtliche Beurteilung
- A. Allgemeines
- B. Anforderungen an Influencer
- I. Vorliegen einer geschäftlichen Handlung
- 1. Überschießende Umsetzung unionsrechtlicher Grundlagen
- 2. Anknüpfungspunkte für eine geschäftliche Handlung
- 3. Tatbestandsvoraussetzungen
- 4. Fehlende Abgrenzbarkeit zu anderen Handlungszwecken
- 5. Zwischenfazit
- II. Werbekennzeichnung nach § 5a Abs. 4 UWG
- 1. Schutzzweck
- 2. Überschießende Umsetzung unionsrechtlicher Grundlagen
- 3. Verhältnis zu den Kennzeichnungsvorgaben des Medienrechts
- 4. Tatbestandsvoraussetzungen
- a) Geschäftliche Handlung
- b) Kommerzieller Zweck
- c) Erkennbarkeit des kommerziellen Zwecks aus den Umständen
- aa) Lösungen innerhalb der Einzelbetrachtung
- bb) Lösung im Rahmen der Gesamtbetrachtung
- cc) Zwischenfazit
- d) Geschäftliche Relevanz
- 5. Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben auf Instagram
- III. Lauterkeitsrechtliche Verknüpfungen mit dem Medienrecht
- 1. § 5a Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 5b Abs. 4 UWG
- a) Schutzzweck
- b) Überschießende Umsetzung unionsrechtlicher Grundlagen
- c) Verhältnis zum Medienrecht
- d) Tatbestandsvoraussetzungen
- 2. Rechtsbruch nach § 3a UWG
- a) Schutzzweck
- b) Verhältnis zum Medienrecht
- c) Verhältnis zu § 5a Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 5b Abs. 4 UWG
- d) Tatbestandsvoraussetzungen
- aa) Geschäftliche Handlung
- bb) Marktverhaltensregelung
- cc) Besondere produktbezogene Regelungen
- (1) Werbung für Heilmittel
- (2) Werbung für Lebensmittel
- (3) Werbung für Kosmetikprodukte
- (a) Art. 2 Kosmetik-ClaimsVO als Marktverhaltensregelung
- (b) Eigene Kosmetikprodukte des Influencers
- dd) Spürbarkeit
- (1) Verstoß gegen verbraucherschützende Informationspflichten des Unionsrechts
- (2) Verstoß gegen § 18 Abs. 1 MStV und § 22 Abs. 1 MStV im Fall einfacher Telemedien
- 1. § 5a Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 5b Abs. 4 UWG
- IV. Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
- I. Vorliegen einer geschäftlichen Handlung
- C. Anforderungen an Instagram
- I. Lauterkeitsrechtliche Verknüpfungen mit dem Medienrecht
- 1. Verhältnis Plattform-Verbraucher
- 2. Verhältnis Plattform-Unternehmer
- 3. Ergebnis
- II. Lauterkeitsrechtliche Verkehrspflichten
- 1. Eigener Lauterkeitsverstoß des Intermediärs
- 2. Rechtsgrundlage
- 3. Keine Einschränkung des § 3 Abs. 2 UWG durch die UGP-RL
- 4. Tatbestandsvoraussetzungen
- a) Keine geschäftliche Handlung des Nutzers erforderlich
- b) Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt
- c) Verbraucherrelevanz
- 5. Ergebnis
- III. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 5 P2B-VO
- I. Lauterkeitsrechtliche Verknüpfungen mit dem Medienrecht
- D. Thesen zu § 5
- § 6 Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen
- A. Impressumspflichten
- B. Kennzeichnungsvorgaben
- I. Maßstab der Überprüfung von Grundrechtseingriffen
- II. Wesentliche Elemente der Rechtfertigungsprüfung
- 1. Eingriffe durch § 22 Abs. 1 MStV (einfache Telemedien) und § 5a Abs. 4 UWG (Absatz von Werbedienstleistungen an Unternehmen/Fremdförderung ohne Veranlassung/Eigenförderung bei fehlendem Absatz eigener Produkte)
- 2. Eingriffe durch die §§ 6 Abs. 1 TMG, 22 Abs. 1 MStV (rundfunkähnliche Telemedien) und § 5a Abs. 4 UWG (Fremdförderung aufgrund Veranlassung/Absatz eigener Produkte/Förderung der eigenen Reputation)
- C. Thesen zu § 6
- § 7 Verantwortlichkeit und Rechtsdurchsetzung
- A. Medienrecht
- I. Verantwortlichkeit des Influencers
- II. Verantwortlichkeit des Unternehmers
- III. Verantwortlichkeit von Instagram
- IV. Ergebnis
- B. Lauterkeitsrecht
- I. Verantwortlichkeit des Influencers
- 1. Täterschaftliche Haftung
- 2. Rechtsdurchsetzung
- a) Mitbewerber
- aa) Konkretes Wettbewerbsverhältnis
- bb) Tätigwerden auf demselben Markt
- cc) Einzelne Konstellationen
- (1) Unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zu anderen Influencern als Werbedienstleister
- (2) Unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zu anderen Anbietern von Massenmedien
- (a) Werbemarkt
- (b) Nutzermarkt
- (3) Unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zu Konkurrenten eigener Produkte
- (4) Mittelbares Wettbewerbsverhältnis zu Konkurrenten des beworbenen Unternehmens
- dd) Vertrieb oder Nachfrage von Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich
- ee) Zwischenfazit
- b) Wirtschaftsverbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG
- a) Mitbewerber
- II. Verantwortlichkeit des Unternehmers
- III. Verantwortlichkeit von Instagram
- IV. Ergebnis
- I. Verantwortlichkeit des Influencers
- C. Thesen zu § 7
- A. Medienrecht
- § 8 Schlussbetrachtung
- A. Beantwortung der wesentlichen Fragen
- 1. Wann handelt es sich bei der Betätigung von Influencern um eine Werbung/kommerzielle Kommunikation/geschäftliche Handlung?
- 2. Welche Informationspflichten spielen beim Influencer-Marketing auf Instagram eine Rolle?
- 3. Welche Maßnahmen müssen Influencer treffen, um die Anforderungen der Informationspflichten zu erfüllen? Wie sind diese Maßnahmen auf Instagram umzusetzen?
- 4. Sind diese Anforderungen bzw. die Maßnahmen zur Umsetzung mit den Grundrechten der Influencer zu vereinbaren?
- 5. Ist der Plattformanbieter für eigene Verstöße gegen die Informationspflichten verantwortlich? Bestehen darüber hinaus auch Pflichten des Plattformanbieters, bei der Erfüllung der Informationspflichten des Influencers mitzuwirken?
- B. Ausblick
- C. Kernergebnisse der Untersuchung
- A. Beantwortung der wesentlichen Fragen
- Quellenverzeichnis