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Europäische Insolvenzverordnung (2021), S. 431—444 
Art. 36 Recht, zur Vermeidung eines … 
Christoph G. Paulus 
Christoph G. Paulus
Europäische Insolvenzverordnung. Art. 36 Recht, zur Vermeidung eines Sekundärinsolvenzverfahrens eine Zusicherung zu geben
Europäische Insolvenzverordnung (2021), S. 431—444

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