Simon Gerdemann, David Johnson
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 2. Behinderung einer Meldung oder der auf eine Meldung folgenden Kommunikation (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 HinSchG)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) (2024), S. 265, 266
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Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
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