Die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (2021), S. 412—414
§ 67c Zweckbindung sowie Speicherung, …
Anne Paschke
Die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes. § 67c Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
Die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes (2021), S. 412—414
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