Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 353 Rn. 1—189
§ 353 Besondere Übergangsvorschriften …
Uwe Stoschek, Michael Rinas, Helene-Evelyn Windszus
§ 353 Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten und für geschlossene AIF
Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 353 Rn. 1—189
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