Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 345 Rn. 1—34
§ 345 Übergangsvorschriften für offene …
Ulrich Keunecke, Sebastian Schwack
§ 345 Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren
Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 345 Rn. 1—34
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