Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 319 Rn. 1—31
§ 319 Vertretung der Gesellschaft …
Christof Stadter, Claudia Pischetsrieder
§ 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), § 319 Rn. 1—31
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