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BB 2020, 2930
FG Baden-Württemberg 
Übernahmefolgegewinn/Ansatz eines Ausgleichspostens im Rahmen des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft hinsichtlich Pensionsrückstellung für Gesellschafter (Urteil vom 16.12.2019, 8 K 892/16)

Die Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft führt nicht zur Umbewertung der Pensionsrückstellung gegenüber einem Gesellschafter und auch nicht zur Bildung eines “Ausgleichspostens” im Sonderbetriebsvermögen. Damit kommt es insoweit nicht zu einem Übernahmefolgegewinn.

FG Baden-Württemberg, BB 2020, 2930 (Urteil vom 16.12.2019, 8 K 892/16)

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