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BB 2020, 1278
BAG 
Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung bei Matrix-Strukturen (Beschluss vom 22.10.2019, 1 ABR 13/18)

An einem Verfahren, das auf die Aufhebung der Einstellung eines Arbeitnehmers nach § 101 Satz 1 BetrVG gerichtet ist, ist der Gesamtbetriebsrat auch dann nicht zu beteiligen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der ihm übertragenen Personalverantwortung gleichzeitig noch in weitere Betriebe des Unternehmens eingegliedert wird (Rn. 11).

BAG, BB 2020, 1278-1280 (Beschluss vom 22.10.2019, 1 ABR 13/18)

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