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BB 2007, 1472
BGH 
Zur rechtzeitigen Unterrichtung der Partei über Urteilseingang und Rechtsmittelfrist (Beschluss vom 23.05.2007, IV ZB 48/05)

Der Prozessbevollmächtigte hat seine Partei so rechtzeitig – zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils – vom Zeitpunkt der Zustellung und über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann; eine Information eine Woche vor Fristablauf ist auch in einfachen Fällen dann nicht rechtzeitig, …

BGH, BB 2007, 1472 (Beschluss vom 23.05.2007, IV ZB 48/05)

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