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BB 2019, 526
BGH 
Zur Gläubigerbenachteiligung bei Kapitalnutzung durch Darlehensnehmer infolge zinsloser Darlehensüberlassung (Urteil vom 15.11.2018, IX ZR 229/17)

a) Gewährt der Schuldner ein Darlehen, führt die dem Darlehensnehmer verschaffte Kapitalnutzung nur zu einer Gläubigerbenachteiligung, wenn die Nutzungsüberlassung das Aktivvermögen des Schuldners verkürzt.

BGH, BB 2019, 526-528 (Urteil vom 15.11.2018, IX ZR 229/17)

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