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BB 2016, 2741
Boemke 
Zum Nichtgewähren tariflicher Arbeitsbedingungen als Ordnungswidrigkeit im Recht der Arbeitnehmerüberlassung

Durch das erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.12.2011 § 16 Nr. 7 lit. a) AÜG neu eingefügt. Wer als Verleiher vorsätzlich oder fahrlässig seinem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung nicht die im Entleiherbetrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts oder, …

Boemke, BB 2016, 2741-2746

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