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BB 2019, 1650
BFH 
Zum Ausweis der Pensionsrückstellung im Jahr der Zusage unter Berücksichtigung neuer “Heubeck-Richttafeln” (Beschluss vom 13.02.2019, XI R 34/16)

Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer “Heubeck-Richttafeln”, existiert kein “Unterschiedsbetrag” i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste.

BFH, BB 2019, 1650 (Beschluss vom 13.02.2019, XI R 34/16)

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