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BB 2006, 1915
ArbG Frankfurt a. M. 
Zulässigkeit einer Formularklausel zur einseitigen Freistellung (Urteil vom 22.09.2005, 19 Ga 199/05)

Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die den Arbeitgeber berechtigt, einen als “Vice President” bezeichneten, der dritthöchsten Verantwortungs- und Gehaltsstufe zugeordneten außertariflichen Angestellten in Zusammenhang mit einer Kündigung einseitig von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen, verstößt nicht gegen die §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4, 315 Abs.…

ArbG Frankfurt a. M., BB 2006, 1915 (Urteil vom 22.09.2005, 19 Ga 199/05)

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