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BB 2006, 1388
BAG 
Zulässige verschlechternde Abänderung einer tarifvertraglichen Regelung – Vertrauensschutz (Urteil vom 02.02.2006, 2 AZR 58/05)

Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Änderung durch Tarifvertrag in sich. Dies gilt auch für Regelungen über einen Sonderkündigungsschutz.

BAG, BB 2006, 1388-1391 (Urteil vom 02.02.2006, 2 AZR 58/05)

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