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BB 2016, 2352
BFH 
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen unterliegen nicht Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 4a S. 1 EStG (Urteil vom 07.07.2016, III R 26/15)

Schuldzinsen, die infolge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a S. 5 EStG) entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a S. 1 EStG. Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden.

BFH, BB 2016, 2352-2354 (Urteil vom 07.07.2016, III R 26/15)

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