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BB 2014, 626
OLG Dresden 
Wirtschaftsprüferhaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädi-gung von Kapitalanlegern bei Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks trotz bekannter Risiken (Urteil vom 06.02.2014, 8 U 954/11)

Die Frage einer sittenwidrigen Drittschädigung durch Bestätigungsvermerke ist anhand einer Gesamtschau der festgestellten Verstöße zu beantworten, wobei auch bei längerem Zeitablauf noch eine Vermutung für die Ursächlichkeit des Testats für die Anlageentscheidung spricht.

OLG Dresden, BB 2014, 626 (Urteil vom 06.02.2014, 8 U 954/11)

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