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BB 2017, 298
 
WPK: Praxishinweis zum neuen Berufsrecht – Freiwillige Qualitätskontrolle nach § 57g WPO

In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht stellt Petra Lorey, WPin/StBin, die Regelungen zur freiwilligen Qualitätskontrolle nach § 57g WPO dar und erklärt, warum die freiwillige Qualitätskontrolle aus Sicht der WPK zukünftig entbehrlich ist. Der Hinweis ist unter www.wpk.de abrufbar in der Rubrik “Mitglieder > Praxishinweise > Zum neuen Berufsrecht”

BB 2017, 298

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