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BB 2017, 2474
 
WPK: Bekämpfung der Geldwäsche – Hinweisgeberstelle GwG bei der WPK

Als Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hat die WPK gem. § 53 GwG ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch ihre Mitglieder eingerichtet (Hinweisgeberstelle GwG). Informationen zu Funktion, Zugang sowie zum Schutz von Hinweisgebern stehen jetzt zur Verfügung. …

BB 2017, 2474

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