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BB 2016, 2144
BFH 
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding – Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG – Keine Anrufung des Großen Senats des BFH (Urteil vom 01.06.2016, XI R 17/11)

Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu.

BFH, BB 2016, 2144-2152 (Urteil vom 01.06.2016, XI R 17/11)

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