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BB 2020, 1888
FG Berlin-Brandenburg 
Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte (Urteil vom 21.11.2019, 9 K 11108/17)

Grundstücke oder Gebäude begründen dann keine Betriebsstätte des Vermieters oder Verpächters, wenn diese lediglich vermietet oder verpachtet sind, da für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Betriebsstätte i. S. v. § 12 S. 1 AO der bloße Besitz betr. eine Liegenschaft und deren Vermietung nicht ausreichend ist.

FG Berlin-Brandenburg, BB 2020, 1888-1895 (Urteil vom 21.11.2019, 9 K 11108/17)

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