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BB 2023, 526
OLG München 
Virtuelle Hauptversammlungs-Beschlussfassung in der Corona-Pandemie (Beschluss vom 29.06.2022, 7 AktG 2/22)

Eine offensichtliche Unbegründetheit nach § 246a II Nr. 1 AktG liegt vor, wenn nach umfassender rechtlicher Würdigung aller unstreitiger oder glaubhaft gemachter Tatsachen die Rechtslage so eindeutig ist, dass das Gericht eine andere Beurteilung für nicht oder kaum vertretbar hält.

OLG München, BB 2023, 526-531 (Beschluss vom 29.06.2022, 7 AktG 2/22)

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